Symbolbild
Gebühren
Die Gemeinde- und Schulbibliothek ist öffentlich und kann von allen Personen genutzt werden. Die Medienausleihe ist gebührenpflichtig und nur mit einem Mitgliedsausweis möglich. Der Ausweis ist nicht übertragbar.

Es werden folgende Gebühren erhoben:
Familienkarte Fr. 30.– pro Kalenderjahr
Ersatzkarte Fr. 5.–
Einmalausleihe ist gegen ­Bar­zahlung von Fr. 10.– möglich.
Leseförderkarte (nur Bücher) für Schüler Fr. 5.- (Depot)
Mit dem Ausweis der KulturLegi 50% Rabatt.

Wer gegen die Benutzungsordnung verstösst, den Bibliotheksbetrieb stört oder die Bibliothek vorsätzlich schädigt, kann von der Benutzung ausgeschlossen werden.
Ausleihfristen
Die Ausleihfrist beträgt 4 Wochen, für Zeitschriften 2 Wochen. Die Frist kann bei rechtzeitiger Meldung verlängert werden, sofern das ausgeliehene Medium nicht reserviert ist.

Verlängerungen
Loggen Sie sich in Ihr Benutzerkonto ein. Sie können die Leihfrist für Ihre ausgeliehenen Medien dort selber verlängern. Selbstverständlich verlängern wir Ihre Medien auch gerne bei Ihrem nächsten Besuch in der Bibliothek oder nach telefonischer Anfrage.
Mahngebühren
1. Mahnung nach abgelaufener Leihfrist ausschliesslich per Mail gratis
2. Mahnung nach 1 weiteren Woche Fr. 2.– pro Medium
3. Mahnung nach 1 weiteren Woche Fr. 5.– pro Medium
Rechnungsstellung 1 Woche später Betrag für Medium zuzüglich aufgelaufene Mahngebühren und Fr. 15.– Bearbeitungsgebühr
Sorgfaltspflicht
Die ausgeliehenen Medien müssen geschützt transportiert und sorgfältig behandelt werden. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Benutzer Schadenersatz zu leisten. Die Benutzer werden im eigenen Interesse ersucht, bei der Ausleihe das Bibliothekspersonal auf vorhandene Schäden und Mängel aufmerksam zu machen. Schäden dürfen nur vom Bibliothekspersonal behoben werden. Eine Weitergabe der ausgeliehenen Medien an Dritte ist nicht erlaubt. Es haftet in jedem Fall diejenige Person, auf deren Namen die Ausleihe erfolgt.
Haftung
Die Bibliothek haftet nicht für Schäden an Hard- oder Software, verursacht durch ausgeliehene Nonbooks.

Änderungen der Benutzungsordnung können durch Anschlag bekannt gegeben werden.


Gültig ab 1. Januar 2009 / überarbeitet Mai 2010 / angepasst März 2022